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Die PBefG Novelle 2021 – Einblick in aktuelle und künftige Neuerungen #HauptstadtAmDienstag


Am 7. Oktober traf sich der Berliner WiM Hub zum vorerst letzten MoveUp für dieses Jahr. Auf der Agenda stand die PBefG Novelle 2021 und die aktuellen und künftigen Neuerungen, die sie für Mobilitätsanbieter mit sich bringt und bringen wird. Dr. Kerstin Wendt moderierte das Gespräch mit den drei Expertinnen Johanna Reinhardt, Team Lead Communications bei CleverShuttle, Halina Heyn, Referentin Verkehrspolitik bei der DB und Stephanie Landgraf, Regierungsdirektorin bei der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.


Die Novelle des PBefG wurde 2018 als Teil des Koalitionsvertrags festgehalten, damals noch mit der Idee von weitreichenden Liberalisierungen des öffentlichen Verkehrsangebots. Im bis dato gültigen PBefG waren lediglich drei Arten von Verkehrsteilnehmenden vorgesehen. Linienverkehr wie den ÖPNV, Mietwagen und Taxen. Neuere Mobilitäts-Services wie etwa Ride-Pooling passten in dieses Konstrukt nicht mehr hinein, was ihre Marktteilnahme unter der Experimentier-Klausel für alle Beteiligten zu einem großen bürokratischen Aufwand ohne wirklich Planbarkeit werden ließ. Auf diese Änderungen des Marktes sollte mit der letzten Novelle des PBefG reagiert werden.


Bereits weit im Vorfeld ihres Inkrafttretens wurde die Novelle heiß und emotional diskutiert und die Verhandlungen begleitet von zahlreichen Taxi-Demonstrationen. Im Verlauf der Verhandlungen um das Gesetz wurde ein Großteil der ursprünglichen Liberalisierungstendenzen wieder zurückgenommen und die Steuerungsmöglichkeiten der Aufgabenträger betont. Ziel war es, ein „Level Playing Field“ zu schaffen, auf dem etablierte Mobilitätsformen (z.B. Taxianbieter) die gleiche Flexibilität genießen können wie neuere Dienstleister (z. B. Ride-Pooling Dienste wie Uber), während die neueren Player stärker an bestehende Regulierungen orientiert werden sollten.


Aus Sicht der Berliner Senatsverwaltung ist dies nicht ganz erreicht worden. „Ride-Pooling wurde stärker reguliert als etwa Mietwagen, obwohl es deutlich stärker auf die Verkehrswende einzahlt“, so Stephanie Landgraf. „Darüber hinaus hat öffentlicher Verkehr einen Auftrag zur Daseinsvorsorge, da reicht die Verfügbarkeit per Smartphone für einige Bevölkerungsgruppen einfach nicht aus.“

Aus Sicht der DB ist die PBefG Novelle ausgewogen. „Es wurde befürchtet, dass die Novelle zu mehr Straßenverkehr führen wird, statt weniger. Das ist aber so nicht eingetreten, die Rücknahme der Liberalisierungstendenzen stärkt den ÖPNV“, findet Halina Heyn.


Und wer sind nun die Nutzer:innen von Ride-Pooling Angeboten - Umsteiger:innen, die ihre privaten Autos stehen lassen? „Nein“, sagt Johanna Reinhardt. „Die ersten, die neue Angebote wie Pooling nutzen, sind diejenigen, die ein unerfülltes Mobilitätsbedürfnis haben. Das trifft auf Autofahrende nicht zu. Gerade im ländlichen Raum und am Stadtrand ist unser größter Wettbewerber noch immer das private Auto“.


Ein großes Fragezeichen schwebt nach wie vor über dem Teil der Gesetzesnovelle, der sich mit dem Bereich Mobilitätsdaten befasst. Hier sollen im kommenden Jahr konkrete Regelungen folgen. Wie diese aussehen werden, scheint jedoch noch völlig offen. Klar ist, dass Mobilitätsanbieter verpflichtet werden, Mobilitätsdaten auf einem National Access Point zugänglich zu machen. Was mit solchen Daten möglich ist, wer sie nutzen und welche Informationen man daraus generieren kann, damit wird der WiM Hub Berlin sich im kommenden Jahr in einer kleinen Serie von MoveUps beschäftigen. #staytuned


Wer auf den persönlichen Austausch nicht bis zum nächsten Jahr warten möchte, sei an dieser Stelle noch herzlich zum LunchUp am 26. Oktober eingeladen. Hier gibt es die kostenfreien Tickets.


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